Donnerstag, 1. April 2010 9:34
Ab dem 1. April gelten neue Regelungen für Auskunfteien wie die Schufa oder Creditreform. Diese Auskunfteien speichern Daten, die relevant für die Bonität eines Bürgers sind. Diese Daten können z.B. von Versandhändlern oder Kreditinstituten nach Zustimmung des Kunden abgefragt werden. Daraufhin entscheidet das Unternehmen, ob er dem Kunden Ware auf Rechnung schicken oder einen Kredit gewähren kann. Auch die höhe der Zinskonditionen sind häufig abhängig von solchen Bewertungen. Die Auskunfteien müssen nun jedem der anfragt einmal im Jahr seine eigenen Daten kostenlos offen legen. Alle gespeicherten Daten müssen dem Verbraucher vorgezeigt werden. Dabei ist wichtig, dass unrichtige Angaben von den Auskunfteien geändert werden müssen.
Strengere Richtlinien bestehen ab heute auch für Banken, Versicherungen und Versandhandel. Dem Kunden muss zukünftig die Begründung für eine Ablehnung einer Versicherung oder eines Kredits mitgeteilt werden. Dies gilt für alle Unternehmen, die ein sogenanntes Scoring verwenden. Ein Scoring ist die Bewertung einer Person nach bonitätsrelevanten Gesichtspunkten wie es die Schufa betreibt. Die Ablehnung auch im Versandhandel muss nachvollziehbar begründet sein.
Wussten Sie schon, dass es auch Kreditvermittler gibt, die Ihnen einen Kredit ohne Schufa geben.